Leitlinien

Teilhabe am Arbeitsleben durch Berufliche Bildung und Qualifizierung

Die Werkstatt Constantin-Bewatt ist eine Einrichtung der Diakonie Ruhr Werkstätten gemeinnützige GmbH für Menschen mit Behinderung.

Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung für berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können. Die Werkstatt gewährleistet eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung. Dadurch ermöglicht sie die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Teilnehmenden im Berufsbildungsbereich und der Beschäftigten im Arbeitsbereich zu fördern, wiederherzustellen und zu erhalten.

Für Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter ist die Teilhabe am Arbeitsleben ein wesentlicher Bestandteil ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es entspricht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, für Menschen mit Behinderung, vielfältige und differenzierte Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten anzubieten (Artikel 27 UN-BRK). Hierbei soll jeder Mensch entsprechend seiner Fähigkeiten die für ihn größtmögliche Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.

Rechtliche Grundlagen für Werkstätten sind das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, (UN- Behindertenrechtskonvention, UN-BRK), das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), die Werkstättenverordnung (WVO) und die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO).

Neben der fachlichen Qualifikation fördert die Werkstatt auch die Persönlichkeitsentwicklung, wie die Stärkung der Selbstwahrnehmung, des Sozialverhaltens und die Entwicklung und die Erhaltung von informellen Qualifikationsanforderungen.

Marktorientierung und Wirtschaftlichkeit

Die Werkstatt Constantin-Bewatt ist ein marktorientiertes soziales Unternehmen. Die Mitarbeitenden und Beschäftigten erwirtschaften Erträge, unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten, d.h. ihrer jeweiligen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Mit unseren Dienstleistungen realisieren wir für die Beschäftigten leistungsgemessene Entgelte.

Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, die Berücksichtigung technischer Innovationen und pädagogischer Standards sowie aller erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen werden im Arbeitsalltag der Werkstatt von allen Beteiligten gleichermaßen angewendet und kontinuierlich den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Qualitätspolitik

Das Qualitätsmanagement beschreibt die Abläufe und Verfahren der Werkstatt in den Bereichen Pädagogik, Bildung und Qualifizierung sowie Produktion.

Die Prozesse zur Erfüllung der Kundenanforderungen einschließlich der Führungs- und Unterstützungsprozesse sind nach den Anforderungen der ISO 9001:2015 und nach der AZAV geregelt und werden jährlich sowohl intern als auch extern überprüft. Daraus wird für alle Bereiche und Abteilungen der Werkstatt eine Maßnahmenplanung entwickelt und einzelne Maßnahmen umgesetzt.

Jährliche Qualitätsziele werden ebenfalls einmal jährlich in der Managementbewertung überprüft.

Zur Qualitätsentwicklung gehören die Personalentwicklung und das Wissensmanagement.

Unsere Personal- und Fortbildungsplanungen sind Grundlage, um die Kompetenzen und die Fachlichkeit aller beteiligten Berufsgruppen in der Werkstatt kontinuierlich zu erweitern und somit notwendige Anpassungen an Entwicklungen und Veränderungen im Leistungsangebot der Werkstatt zu ermöglichen.

Die Steuerung der Personalentwicklung in der Werkstatt wird im Konzern durch einen fachlichen Austausch mit der übergeordneten Personalabteilung gewährleistet.

Für den Prozess der Personalentwicklung sind von zentraler Bedeutung die Mitarbeitergespräche und die jährliche Fortbildungsplanung. Beides sind wichtige Instrumente der Personalförderung und damit der stetigen Qualitätsentwicklung in der Werkstatt. 
Die jeweiligen Schritte der Personalentwicklung sind in einem eigenständigen Konzept beschrieben und im Handbuch hinterlegt. Es wird somit kontinuierlich überprüft.