Der Werkstattrat

Gemäß der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DMWV) wird der Werkstattrat alle 4 Jahre von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt. Die Funktion ist vergleichbar einem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung.

Der Werkstattrat vertritt die Rechte und Interessen der Beschäftigten unter anderem bei Problemen, Wünschen, Vorschlägen und  Beschwerden.

In vielen Bereichen hat der Werkstattrat ein Mitwirkungsrecht oder ein Mitbestimmungsrecht.

Der Werkstattrat arbeitet eng mit der Leitung und der Geschäftsführung zusammen. Es werden regelmäßige Sitzungen abgehalten.

Ebenso ist der Werkstattrat in verschiedenen Gremien der Werkstatt vertreten, u.a. in der Arbeitssicherheit, dem betrieblichen Vorschlagwesen, der Standortkonferenz und dem Entgeldausschuss.

Zur Zeit setzt sich der Werkstattrat der Constantin und der Zweigstelle der Schmiedestraße aus 7 Teilnehmern zusammen: Günter Grüning, Mark Hartmann, Ahmed Benalla, Carsten Gerke, Zekrya Suri-Hakam, Kirsten Ruppelt, Andrea Neuhäuser. Vertrauensperson: Gudrun Hundertmark.

In der Bewatt arbeiten 3 Werkstatträte: Tanja Müller, Sven Uwe Hansen und Christian Wokulat. Vertrauensperson: Michael Sonntag.