Werkstatt Constantin-Bewatt –
gemeinsam arbeiten, fördern und Teilhabe gestalten

Geschichte der Werkstatt

Auf den Fundamenten der 1966 stillgelegten Zeche Constantin der Große in Bochum Riemke befinden sich heute das Hauptgebäude und die Verwaltung der Werkstatt Constantin-Bewatt.

1977 beschloß die Innere Mission Bochum den Aufbau einer Werkstatt für behinderte Menschen, was 1978 zur Übernahme der Bewatt (Beleuchtungskörperfabrik Wattenscheid für Kriegsversehrte) in Günnigfeld führte und die 1980 eröffnet wurde.

Der Neubau der Werkstatt im Jahre 1982 (damals 180 Plätze) bietet heute Platz für ca. 450 Menschen mit einer geistigen Behinderung an der Hiltroper Straße. Das ursprüngliche Gründungsgebäude an der Schmiedestraße in Bochum Günnigfeld dient heute als Zweigstelle der Werkstatt für ca. 70 Menschen mit einer geistigen Behinderung.

Im Jahre 1987 nahm in Bochum Günnigfeld die neue Zweigwerkstatt Bewatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Arbeit auf (damals 36 Plätze), die dann 1991 in den Neubau an der Rombacher Hütte 7 einzog. Heute arbeiten hier ca. 140 Menschen mit einer psychischen Erkrankung.

In Sichtweite wurde an der Rombacher Hütte 4 das zur Bewatt gehörende Gebäude der dort ansässigen Gartenpflege im Jahre 2008 errichtet. Diese bietet sowohl für Menschen mit einer geistigen-, wie auch für Menschen mit einer psychischen Erkrankung einen Arbeitsplatz an unterschiedlichen Einsatzorten in Bochum und Städten des angrenzenden Ruhrgebiets Platz.

Seit 2001 gibt es am Standort Hiltroper Straße einen Förderbereich für schwerstmehrfachbehinderte Menschen mit 24 Plätzen.

An allen vier Standorten sichern insgesamt ca. 140 angestellte Fachkräfte die Förderung und Betreuung von ca. 700 Beschäftigten.

Neben der Rehabilitation, der Förderung durch Bildung und Qualifizierung und der Unterstützung in täglichen Lebenslagen und -fragen nimmt der Wir-Begriff eine große Bedeutung im Rahmen unserer Arbeit ein. Betriebsausflüge, Sommerfeste, Weihnachtsfeiern und die Teilnahme an Sportevents finden innerhalb der Werkstatt eine große Beachtung.

Ergänzt durch Frauenbeauftragte, Werkstattrat und Mitarbeitervertretung spiegelt sich das gesellschaftliche Arbeiten in den Bereichen der Mitbestimmung, dem Solidaritätsgedanken und Arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wieder.

Die Werkstatt Constantin-Bewatt ist in Trägerschaft der Diakonie Ruhr, mit ca. 3500 Mitarbeitenden einer der größeren Arbeitgeber im Ruhrgebiet.

Die Werkstatt ist von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt (Nr. 3/96) und nach DIN ISO 9001:2015 durch den TÜV Nord zertifiziert (erstmals im Jahre 2001). Sie ist außerdem ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV vom 02.04.2012) durch TÜV Nord CERT

Leitlinie und Leitbild

Teilhabe am Arbeitsleben durch Berufliche Bildung und Qualifizierung

Die Werkstatt Constantin-Bewatt ist eine Einrichtung der Diakonie Ruhr Werkstätten gemeinnützige GmbH für Menschen mit Behinderung.

Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung für berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können. Die Werkstatt gewährleistet eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung. Dadurch ermöglicht sie die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Teilnehmenden im Berufsbildungsbereich und der Beschäftigten im Arbeitsbereich zu fördern, wiederherzustellen und zu erhalten.

Für Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter ist die Teilhabe am Arbeitsleben ein wesentlicher Bestandteil ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es entspricht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, für Menschen mit Behinderung, vielfältige und differenzierte Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten anzubieten (Artikel 27 UN-BRK). Hierbei soll jeder Mensch entsprechend seiner Fähigkeiten die für ihn größtmögliche Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.

Rechtliche Grundlagen für Werkstätten sind das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, (UN- Behindertenrechtskonvention, UN-BRK), das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), die Werkstättenverordnung (WVO) und die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO).

Neben der fachlichen Qualifikation fördert die Werkstatt auch die Persönlichkeitsentwicklung, wie die Stärkung der Selbstwahrnehmung, des Sozialverhaltens und die Entwicklung und die Erhaltung von informellen Qualifikationsanforderungen.

Marktorientierung und Wirtschaftlichkeit

Die Werkstatt Constantin-Bewatt ist ein marktorientiertes soziales Unternehmen. Die Mitarbeitenden und Beschäftigten erwirtschaften Erträge, unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten, d.h. ihrer jeweiligen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Mit unseren Dienstleistungen realisieren wir für die Beschäftigten leistungsgemessene Entgelte.

Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, die Berücksichtigung technischer Innovationen und pädagogischer Standards sowie aller erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen werden im Arbeitsalltag der Werkstatt von allen Beteiligten gleichermaßen angewendet und kontinuierlich den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Qualitätspolitik

Das Qualitätsmanagement beschreibt die Abläufe und Verfahren der Werkstatt in den Bereichen Pädagogik, Bildung und Qualifizierung sowie Produktion.

Die Prozesse zur Erfüllung der Kundenanforderungen einschließlich der Führungs- und Unterstützungsprozesse sind nach den Anforderungen der ISO 9001:2015 und nach der AZAV geregelt und werden jährlich sowohl intern als auch extern überprüft. Daraus wird für alle Bereiche und Abteilungen der Werkstatt eine Maßnahmenplanung entwickelt und einzelne Maßnahmen umgesetzt.

Jährliche Qualitätsziele werden ebenfalls einmal jährlich in der Managementbewertung überprüft.

Zur Qualitätsentwicklung gehören die Personalentwicklung und das Wissensmanagement.

Unsere Personal- und Fortbildungsplanungen sind Grundlage, um die Kompetenzen und die Fachlichkeit aller beteiligten Berufsgruppen in der Werkstatt kontinuierlich zu erweitern und somit notwendige Anpassungen an Entwicklungen und Veränderungen im Leistungsangebot der Werkstatt zu ermöglichen.

Die Steuerung der Personalentwicklung in der Werkstatt wird im Konzern durch einen fachlichen Austausch mit der übergeordneten Personalabteilung gewährleistet.

Für den Prozess der Personalentwicklung sind von zentraler Bedeutung die Mitarbeitergespräche und die jährliche Fortbildungsplanung. Beides sind wichtige Instrumente der Personalförderung und damit der stetigen Qualitätsentwicklung in der Werkstatt. 
Die jeweiligen Schritte der Personalentwicklung sind in einem eigenständigen Konzept beschrieben und im Handbuch hinterlegt. Es wird somit kontinuierlich überprüft.

Qualitätsmanagement

Die Zufriedenheit interner und externer Kunden steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind über das installierte Qualitätsmanagementsystem die Abläufe zur Förderung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie die Abläufe der Produkt- und Dienstleistungserbringung gemäß der Leitlinien transparent, verbindlich und messbar festgelegt.

Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems wird durch regelmäßige Erhebungen und Bewertungen im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozess (u.a. interne Audits, interne und externe Kundenbefragung) überprüft und verbessert.

Als Nachweisführung dienen hier folgende Zertifizierungen:

  • DIN EN ISO 9001:2015 für den Bereich Betreuung/Rehabilitation und Produktion/Dienstleistung durch TÜV Nord CERT
  • Von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen Nr. 3/96
  • zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung ( AZAV vom 02.04.2012) durch TÜV Nord CERT
  • Anerkannte Stelle für den Bundesfreiwilligendienst

Geschäftsführung & Werkstattleitung

Marita John

Geschäftsführung
Westring 26
44787 Bochum
Telefon: 0234 9133-151

Birgit Westphal

Werkstattleitung
Hiltroper Str. 164
Telefon: 0234-95997-21

Der Werkstattrat

Gemäß der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DMWV) wird der Werkstattrat alle 4 Jahre von den Beschäftigten der Werkstatt gewählt. Die Funktion ist vergleichbar einem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung.

Der Werkstattrat vertritt die Rechte und Interessen der Beschäftigten unter anderem bei Problemen, Wünschen, Vorschlägen und  Beschwerden.

In vielen Bereichen hat der Werkstattrat ein Mitwirkungsrecht oder ein Mitbestimmungsrecht.

Der Werkstattrat arbeitet eng mit der Leitung und der Geschäftsführung zusammen. Es werden regelmäßige Sitzungen abgehalten.

Ebenso ist der Werkstattrat in verschiedenen Gremien der Werkstatt vertreten, u.a. in der Arbeitssicherheit, dem betrieblichen Vorschlagwesen, der Standortkonferenz und dem Entgeldausschuss.