Werkstattrat Bewatt

Der Werkstattrat

Das arbeitsrechtliche Vertretungsorgan der Beschäftigten ist der Werkstattrat. Er besteht aus direkt gewählten Beschäftigten aus den verschiedenen Arbeitsbereichen der Werkstatt und wird alle 4 Jahre gewählt.

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten bei:

  • Problemen
  • Wünschen
  • Vorschlägen
  • Beschwerden
  • Veränderungen
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Gestaltung der Werkstatt
  • Regeln gegen Unfälle
  • Feste und Ausflüge
  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Urlaub
  • Lohn

Die Beschäftigten können sich während der Sprechzeiten des Werkstattrates beraten lassen oder auch schriftlich, z.B. bei Beschwerden, eine Nachricht im Beschwerdekasten hinterlassen.

Sabine Röder

Sabine Röder, Sprecherin

Tanja Müller

Tanja Müller

Bernd Brämer

Bernd Brämer

Alle erreichbar über Tel. 0234 32497-0

Kontakt