Verfolgungspfad
Der Werkstattrat
Das arbeitsrechtliche Vertretungsorgan der Beschäftigten ist der Werkstattrat. Er besteht aus direkt gewählten Beschäftigten aus den verschiedenen Arbeitsbereichen der Werkstatt und wird alle 4 Jahre gewählt.
Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten bei:
- Problemen
- Wünschen
- Vorschlägen
- Beschwerden
- Veränderungen
- Fort- und Weiterbildungen
- Gestaltung der Werkstatt
- Regeln gegen Unfälle
- Feste und Ausflüge
- Arbeits- und Pausenzeiten
- Urlaub
- Lohn
Die Beschäftigten können sich während der Sprechzeiten des Werkstattrates beraten lassen oder auch schriftlich, z.B. bei Beschwerden, eine Nachricht im Beschwerdekasten hinterlassen.