Werkstattrat Constantin

Der Werkstattrat

Das arbeitsrechtliche Vertretungsorgan der Beschäftigten ist der Werkstattrat. Er besteht aus direkt gewählten Beschäftigten aus den verschiedenen Arbeitsbereichen der Werkstatt und wird alle 4 Jahre gewählt.

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten bei:

  • Problemen
  • Wünschen
  • Vorschlägen
  • Beschwerden
  • Veränderungen
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Gestaltung der Werkstatt
  • Regeln gegen Unfälle
  • Feste und Ausflüge
  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Urlaub
  • Lohn

Die Beschäftigten können sich während der Sprechzeiten des Werkstattrates beraten lassen oder auch schriftlich, z.B. bei Beschwerden, eine Nachricht im Beschwerdekasten hinterlassen.

Susanne Brekau
Susanne Brekau
Melanie Stief
Melanie Stief
Karin Bodfeld
Karin Bodfeld
Björn Balzerowiak
Björn Balzerowiak
Melanie Hoffmann
Melanie Hoffmann
Thomas Hoffmeister
Thomas Hoffmeister
Bernhard Kolwitz
Bernhard Kolwitz