Berufliche Fortbildung/Integrationsmaßnahmen

Im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich werden die Beschäftigten von qualifiziertem Fachpersonal gefördert und angeleitet, zum Beispiel:

  • Schulungen zum Sicherheitsassistenten
  • Gabelstaplerführerschein
  • Ausbildung zum Ersthelfer
  • PC/Internet Grund- und Aufbaukurse
  • Sonstige berufsfördernde Bildungsmassnahmen wie Bewerbungstraining, Vorbereitung von Praktika oder Gruppentraining sozialer Kompetenzen
  • Schulungen in Übergangsgruppen für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Integrationsassistenz unterstützt alle Beschäftigten der Werkstatt Constantin- Bewatt bei der Integrationsplanung und der beruflichen Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Das Beratungsangebot steht allen Beschäftigten und Mitarbeitern, aber auch Angehörigen und professionellen Helfern zur Verfügung und kann zur Information genutzt werden.
Für interessierte Beschäftigte wird durch die Integrationsassistenz in Absprache mit allen Beteiligten ein individuelles, den Fähigkeiten und Neigungen entsprechendes Leistungsbild erstellt.
Die Beschäftigten bekommen so eine realistische Einschätzung und Rückmeldung über die potenziellen Integrationschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sollten die Voraussetzungen für einen Integrationsversuch durch ein externes Praktikum noch nicht gegeben sein, werden die Gründe ermittelt und gegebenenfalls interne und vorbereitende Qualifizierungsmaßnahmen besprochen und eingeleitet.
Sind die Voraussetzungen für einen Integrationsversuch gegeben, wird zunächst gemeinsam nach einem geeigneten Praktikumsplatz gesucht. Das Praktikum wird von der Integrationsassistenz vorbereitet und bedarfsorientiert, auch am Arbeitsplatz, begleitet.
Der Verlauf eines Praktikums wird nach Ablauf in einem gemeinsamen Gespräch reflektiert und ausgewertet. Von dem Verlauf des Praktikums hängt die weitere Vorgehensweise ab.
Dieses können weitere qualifizierende Maßnahmen innerhalb der Werkstatt sein, oder ein zunächst ausgelagerter Werkstatt- Arbeitsplatz, bei dem die Beschäftigten weiterhin über die Werkstatt versichert sind, aber in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
Bei besonders gutem Verlauf eines Praktikums oder der Tätigkeit auf einem ausgelagerten Werkstatt- Arbeitsplatz wird von der Integrationsassistenz im Gespräch mit den Beschäftigten und den Arbeitgebern geprüft, ob die Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis realisierbar und sinnvoll ist.

Für den Übergang von der Werkstatt auf den 1. allgemeinen Arbeitsmarkt kann die Beratung des Integrationsfachdienstes (IFD) in Anspruch genommen werden.

Diese Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der Werkstatt auf den ersten allgemeinen Arbeitsmarkt finden in enger Kooperation zwischen den Integrationsassistenten der WfbM und dem Integrationsfachdienst (IFD) statt. Beide sind behilflich bei der Suche nach geeigneten Praktikums- und Arbeitsplätzen, begleiten die Beschäftigten während der Phase der Ablösung aus den Werkstätten und sorgen für faire Arbeitsverträge.

Foto Chr.Dorp

Christian Dorp,  Integrationsassistent

Tel.: 0234 95997-21

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Foto Ingrid Habetz

Ingrid Habetz, Ansprechpartnerin für Übergangsgruppen

Tel.: 0234 95997-44

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